Bid Participation Vereinbarung

1.PARTEIEN

Die Parteien dieser Vereinbarung sind:

1.1 SIFIRGIB MAKINE SANAYI VE TICARET LIMITED SIRKETI (in dieser Vereinbarung als SIFIR GIB bezeichnet) Cerkeslıosb nbr. Imes-17 Straße, Kucuk Sanayı Sıtesı D- 5 Nr. 12 Tür Nr. 1 Dı-lovası / Kocaelı

1.2 - Die Person, die Mitglied der elektronischen Auk-tionsplattform ist, ..............


2.GEGENSTAND UND DEFINITION DES VERTRAGS

Dieser Vertrag betrifft den Verkauf von Produkten oder Maschinen (Maschinen) auf der Website www.Sifirgibimakine.com, die im Bereich .... veröffentlicht werden, sowie die elektronische Teilnahme an den Auk-tionen dieser Produkte (Maschinen) durch das Gebotsmitglied, das eine elektronische Eintragung mit oder ohne eine E-Signatur vornimmt, indem es eine elektronische Gar-antie hinterlegt. Gegenstand dieses Vertrags ist die Festlegung der Bedingungen für das elektronische Bietersystem sowie die Feststellung der Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Abgabe von Angeboten durch das Mitglied für die von SI-FIR GIBI zum Verkauf angebotenen Waren.


3- RECHTE UND PFLICHTEN

3.1- Das höchste Gebot für das Produkt (Maschine), das Gegenstand des Verkaufs in elektronischen Medien ist, wird als Startgebot zum in der Verkaufsanzeige angegebenen Datum und Zeitpunkt berücksichtigt, und die Auktion wird auf dieser Basis eröffnet. Der Auktionspreis ist vollständig angegeben und der angegebene Betrag ist das untere Limit. In elektronischen Medien abgegebene Gebote dürfen nicht weniger als 100% des Wertes der zu versteigernden Güter oder Rechte betragen.

3.2- Elektronisches Bieten ist gültig für Personen, die den Einzahlungsbetrag geleistet und vom Verkäufer zur Teilnahme an der Auktion zugelassen wurden und gilt für Verkäufe. Die Einzahlungsbeträge werden für jedes Produkt bestimmt und in der Ankündigung bekannt gegeben.

3.3- Um elektronisch bieten zu können, muss der Teilnehmer, der bieten möchte, den Einzahlungsbetrag mindestens 1 Stunde vor dem Auktionszeitpunkt hinterlegen und den Beleg an der Stelle eingeben, an der sich ihre Mitgliedsdaten auf der sifirgibimakine.com-Adresse befinden.

3.4- Die Dateneingaben zu den Verkäufen im Elektronischen Biet-System erfolgen durch die verkaufende Einheit über die SIFIR GIBI-Bildschirme. Die Teilnehmer werden durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags zunächst Mitglieder. Jedes Mitglied hat das Recht, auf Informationen zuzugreifen, die sich auf die auf der Website verkauften Produkte beziehen.

3.5- Um an der Auktion teilnehmen zu können, muss der vom SIFIR GIBI festgelegte Einzahlungsbetrag, der auf der Systemseite angezeigt wird, vom Auktionsteilnehmer auf das in Höhe von ………. TL eröffnete Bankkonto eingezahlt werden, mindestens eine Stunde vor der Auktion.

3.6- Der Auktionsteilnehmer kann die von ihm geleistete Einzahlung über das Elektronische Biet-System bis zum Ende der Bietfrist zurückerhalten, sofern er nicht das höchste Gebot abgegeben hat. Die Einzahlung der Teilnehmer, die ihren Einzahlungsbetrag während dieses Zeitraums nicht erhalten haben, wird am Ende der Auktion zurückerstattet. Die Zahlung der Person, die die Auktion nicht gewinnt, wird innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Auktion über denselben Kanal, über den sie die Einzahlung geleistet haben, auf ihr Konto überwiesen.

3.7- Der Auktionsteilnehmer, der über das elektronische System ein Gebot abgibt, gilt als Einverstanden mit den Bedingungen der Auktionsankündigung und -spezifikation.

3.8- Der Auktions-Teilnehmer, der über das elektronische System ein Gebot abgibt, gilt als gesehen und akzeptiert das zum Verkauf stehende Produkt sowie die Art und Weise, in der es in der Ankündigung beschrieben wird. Der Käufer hat das Recht, das Produkt an der von SIFIR GIBI angegebenen Adresse vor der Auktion zu inspizieren. Es wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer, der an der Auktion teilgenommen hat, das Produkt und dessen Eigenschaften sorgfältig geprüft hat und unter diesen Bedingungen an der Auktion teilnimmt.

3.9- Wenn die Auktion durch den elektronischen Bieter gewonnen wird, verpflichtet sich der Käufer, den Auktionspreis am Tag des Auktionsabschlusses oder innerhalb des angegebenen Zeitraums zu zahlen. Der Auktionssieger wird nicht separat benachrichtigt. Der Auktionssieger muss die volle Zahlung innerhalb von sieben (7) Geschäftstagen abschließen. Wenn die Zahlung innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgt, verliert der Auktionsteilnehmer den Status des "Käufers", und Sıfır gibi kann das Auktionsobjekt erneut anbieten, und die Anzahlung wird nicht erstattet.

3.10- Der Auktions-Teilnehmer erkennt an, dass neben dem Auktionspreis auch die Mehrwertsteuer, die Stempelgebühr, die Registrierungs- und Lieferkosten des verkauften Artikels von dem elektronischen Bieter und dem Auktions-Teilnehmer, der die Auktion gewonnen hat, gezahlt werden müssen. Bis diese Kosten bezahlt sind, wird das Produkt nicht geliefert und die entsprechenden Vorschriften werden eingehalten.

3.11- Es werden keine Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Produkts vor Abschluss der Auktion durchgeführt.

3.12- Der elektronische Bieter erkennt an, dass das vorgeschlagene Gebot ungültig wird und die hinterlegte Sicherheit zurückerstattet werden kann, und es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Verkauf aus irgendeinem Grund gestoppt oder gesenkt wird, wie z.B. Rückzug, Gerichtsentscheidung oder Schuldenzahlung, bevor die Auktion abgeschlossen ist.

3.13- Der elektronische Bieter stimmt zu, dass alle Benachrichtigungen an ihre elektronisch registrierte Adresse gesendet werden.


4- GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

Alle Nutzungsrechte für die Systemseite für elektronische Angebote www.sifirgibimakine.com gehören SIFIR GIBI. Gegen Einzelpersonen oder Organisationen, die ohne Genehmigung den Namen dieser Website verwenden, Daten daraus veröffentlichen, übertragen oder verändern oder daraus Nutzen ziehen, werden rechtliche und strafrechtliche Schritte unternommen.

5- VERTRAGLICHE ÄNDERUNGEN

SIFIR GIBI kann einseitig Änderungen an dieser Vereinbarung vornehmen und diese auf der Systemseite bekannt geben, die ausschließlich auf eigene Entscheidung und gesetzlichen Vorschriften basieren.

6- HÖHERE GEWALT

6.1- In allen Fällen, die nach dem Gesetz als höhere Gewalt gelten, ist SIFIR GIBI nicht verantwortlich für verspätete oder unvollständige Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen oder Nichterfüllung derselben. Aufgrund solcher Umstände und ähnlicher Situationen kann kein Schadenersatz von SIFIR GIBI gefordert werden.

6.2- Der Begriff höhere Gewalt wird als Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien interpretiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Streiks, Aussperrungen und Epidemien, Kommunikationsprobleme, Infrastruktur- und Internetfehler, Verbesserungen am System und daraus resultierende Fehlfunktionen sowie andere Ereignisse, die SIFIR GIBI trotz notwendiger Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindern konnte.

7- ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT 

7.1- Das türkische Recht findet Anwendung auf alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Anwendung und Auslegung dieser Vereinbarung entstehen. 

7.2- Die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Istanbul-Anatolien haben die Gerichtsbarkeit über alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Anwendung und Auslegung dieser Vereinbarung ergeben.

8- GÜLTIGKEIT DER SIFIR GIBI AUFZEICHNUNGEN

Der Auktions-Teilnehmer stimmt zu, dass bei allen Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, die elektronischen Aufzeichnungen, die in der SIFIR GIBI-Datenbank und -Servern aufbewahrt werden, als gültig betrachtet werden.

9- IN-KRAFT-TRETEN

Dieser Vertrag tritt durch die elektronische Zustimmung des Auktions-Teilnehmer-Mitglieds gegenseitig in Kraft.